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Drogen am Steuer

05.01.2023

Drogen am Steuer

Es ist erstaunlich, wie komplex das Verhalten beim Autofahren für unser Gehirn ist. Es beansprucht vier von fünf Gehirnlappen des Grosshirns, welche jeweils für die Koordinationskontrolle, die bewusste Wahrnehmung von Muskeln, das Hörzentrum und das Sehzentrum verantwortlich sind. Alle Aufgaben werden gleichzeitig wahrgenommen beim Fahren und wir müssen ständig wachsam sein, um schnell situationsgerechte Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund sind jegliche Beeinträchtigungen unserer Gehirnleistung durch Drogen eine Gefahr im Strassenverkehr. Denn das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist nach Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze der zweithäufigste Grund für tödliche Unfälle.

Bekannteste Drogen

Illegale Drogen gibt es zahlreiche auf dem Markt, aber zu den bekanntesten gehören THC, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, Morphin und Partydrogen, wie z.B. MDMA oder MDEA.

THC am Steuer beim Autofahren

THC gehört zu den bekanntesten psychoaktiven Cannabinoiden und ist in der Hanfpflanze vorhanden. THC interagiert mit unseren Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn und beeinflusst somit die Funktion der Nervenzellen. Das Kleinhirn und die Basalganglien (Ansammlung von Nervenzellen tief im Gehirn) sind reich an Cannabinoid-Rezeptoren und sind unter anderem verantwortlich für die Koordinationskontrolle und Muskelbewegungen. Zwei Eigenschaften, die beim Autofahren nicht beeinträchtigt werden dürfen. Cannabis wird oft mit Alkohol zusammen konsumiert und dies mindert die Sicherheit im Strassenverkehr bedeutend. Je nach Konsumverhalten ist THC ein bis mehrere Monate im Blut nachweisbar, aber allgemein gilt, dass nach dem Konsum mindestens 24 Stunden kein Fahrzeug bedient werden darf.

Kokain am Steuer beim Autofahren

Kokain kann Müdigkeit überdecken und die konsumierende Person steht unter der Illusion, wach und aufmerksam zu sein, weshalb sie tendiert, sich impulsiv zu verhalten und Risiken einzugehen. Jedoch sind die Konzentration und das Urteilsvermögen stark beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko wesentlich erhöht ist. Kokain kann direkt noch 6 Stunden nach Konsum im Blut nachgewiesen werden. Das Abfallprodukt Benzoylecgonin, das durch den Abbau vom Kokain in der Leber entsteht, kann jedoch noch bis zu 18 Stunden im Urin und bis zu 4 Tagen im Blut detektiert werden.

Amphetamine am Steuer beim Autofahren

Amphetamine und amphetaminähnliche Substanzen wie Methamphetamin (Crystal Meth), MDMA (Ecstasy) oder MDEA (Eve) beeinträchtigen die Wahrnehmung der Realität und erhöhen die Tendenz, Risiken einzugehen. Und die Nachwirkung, wie Müdigkeit und Konzentrationsschwäche, nach Konsum dieser Substanzen kann die Fahrfähigkeit ebenfalls negativ beeinflussen. Amphetamin ist bis zu einem Tag im Blut und bis zu 3 Tagen im Urin nachweisbar.

Grenzwerte und Sanktionen

Gemäss Gesetz handelt es sich um grobe Verletzung des Strassenverkehrsgesetzes, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden und ein Fahrzeug betätigt wird:

  • THC: 1.5 µg/Liter Blut

  • anderen Substanzen: 15 µg/Liter Blut

Das Fahren unter Drogeneinfluss kann folgende rechtliche Konsequenzen haben:

  • Hohe Busse wird erteilt

  • Bedingter oder unbedingter Freiheitsentzug

  • Führerschein wird entzogen:

  • Beim ersten Mal sind es mindestens drei Monate

  • Beim zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren sind es mindestens zwölf Monate

  • Beim dritten Mal innerhalb von 10 Jahren sind es mindestens zwei Jahre

  • Bei einem vierten Verstoss wird der Führerschein endgültig entzogen

Finanzielle Konsequenzen

Wenn unter Drogeneinfluss ein Unfall verursacht wird, übernehmen Versicherungen sowohl für den Lenker selbst als auch für geschädigte Dritte nur einen kleinen Teil oder gar nichts. Bei solchen Unfällen entstehen Kosten im Bereich von mehreren CHF 10'000.- bis zu Millionen Franken, die vom Verursacher selbst bezahlt werden müssten.

Ein regelmässiger Missbrauch solcher Substanzen richtet irreversible Schaden am Gehirn an. Deshalb sollte der Konsum sowohl für die eigene Gesundheit als auch für die Sicherheit anderer im Strassenverkehr unterlassen werden.